Was vor ca. 15 bis 20 Jahren noch verpönt und fast undenkbar war, gehört heute schon fast zum guten Ton und ist Gang und Gäbe.
Immer leichter wird es, vor allem für lebensunerfahrene Jugendliche in die Schuldenfalle zu gelangen. Werden doch heutzutage an jeder Ecke verlockende Angebote gemacht. Hier mal eine neues Handy auf Ratenbasis, da mal ein teures Abo für Klingeltöne, hier ein Handyvertrag , gerne auch mal bei der Bank ein Kredit für das erste Auto oder den Führerschein. Auch Versandhäuser scheuen sich nicht Jugendlichen Ratenzahlungsangebote zu offerieren. Einzige Voraussetzung ist hier meist nur eine saubere Schufaauskunft und die erste Bestellung per Nachnahme zu tätigen und zu zahlen, was wiederum unabhängig vom Bestellwert ist oder einen Mindestbestellwert von 50,00 Euro beinhaltet. Dann steht meist das Tor zu den schier nicht enden wollenden Warenangeboten der Versandhändler offen. Was viele hierbei nicht bedenken, dass diese bestellten Dinge irgendwann einmal bezahlt werden wollen. Gelockt wird oft mit niedrigen Zinsen, kleinen Raten, lange Laufzeiten. Schnell hat man jeglichen Überblick verloren und/oder durch plötzliche Arbeitslosigkeit nicht mehr die finanzielle Situation und/oder Möglichkeit, die Raten zu begleichen.
Meist ist dies der Anfang in die Welt der Gläubiger, Schuldner sowie der Gerichtsvollzieher und der negativen Schufaeinträge. Hat man es sich erst einmal mit der Schufa „versaut“ ist es nicht mehr ganz so leicht auf die Beine zu kommen. Oft gibt es dann Probleme. Selbst eine Kontoeröffnung ist dann oft ein kompliziertes unterfangen. Doch hier sollte man einiges beachten und eventuell hat man damit Glück, auf die vom so genannten ZKA (Zentraler Kreditausschuss) im Jahre 1995 verfasste Verpflichtung zum Thema „Girokonto für jedermann“ zu verweisen.
Darin verpflichten sich die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und alle Kreditinstitute Girokonten auf Guthabenbasis (ohne Dispo und Zusatzleistungen) für alle Bevölkerungsgruppen zu führen und dies, unabhängig von deren sozialen Situation.
Auszug:“Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte Wirtschaftliche Verhältnisse Hinweisen, sind alle KEIN Grund die Führung eines Girokontos zu verweigern.“ Zu dem kompletten Text
Viele Banken vergessen dies oft und gerne. Doch die Verpflichtung besteht. Sollten Sie also in einer solchen Lage sein und bisher kein Konto bekommen haben, wäre es sinnvoll sich einmal damit zu versuchen, den Banken diese Vereinbarung unter die Nase zu reiben.
Doch Einschränkungen gibt es auch hier, welche dermaßen weitmaschig angelegt sind, das den Banken viel Interpretationsfreiraum bleibt um diese Verpflichtung doch zu umgehen. So heißt es zum Beispiel zum Thema, Gründe warum eine Bank das Führen eines Kontos verweigern kann:
„Wenn die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird“.
Im Klartext heißt das soviel wie: Wenn Sie einmal eine Kontopfändung hatten, ist das Bankgeschäft und die eigentliche Nutzung des Kontos gestört. So kann nun die Bank nun davon ausgehen, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird und eine normale Führung des Kontos nicht möglich ist. Somit ist es der Bank nicht zumutbar ein Konto für Sie zu führen.
Doch auch hier gibt es Fälle in welchen es mit Hilfe einer Schuldnerberatung gelang ein Konto zu eröffnen (zum Schlichtungsspruch). Besonders gilt dies für Sparkassen. Es besteht nämlich ein grundsätzlich fixiertes Sozialstaatsgebot das eine zum Teil der öffentlichen Hand gehörende Sparkasse dazu verpflichtet, auch überschuldeten Kunden eine Girokontoverbindung zu erhalten.
Doch Obacht ist alle Mal geboten. Gibt es doch derzeit findige Geschäftsleute, welche behaupten, jedem der es will ein ordentliches Girokonto inkl. EC-Karte zu eröffnen. Im Gegenzug dazu, stellen diese jedoch einen Ausgleich in nicht selten hohen Geldbeträgen. Newbieweb.de berichtete bereits über solche Machenschaften im Bezug auf Ebayangebote. Von solcherlei Angeboten ist doch gebührend Abstand zu wahren. Meist stecken hinter diesen scheinbaren Rettungsstrohhalmen, nur unseriöse Geschäftemacher welche die Notsituation verschuldeter Mitbürger ausnutzen wollen. Denn in den meisten AGB’s dieser Unternehmen ist ein Zusatz in folgendem Tenor zu finden:
„Ihre Zahlung leisten Sie ausschließlich für die von uns geleistete Arbeit. Diese besteht lediglich aus der Vermittlung und Übermittlung Ihrer Daten an die entsprechenden Kreditinstitute, da wir uns nur als Vermittler sehen. Eine 100%ige Zusage zu Kontoeröffnung kann unsererseits nicht getroffen werden. Sollte Sie die Bank wider Erwarten ablehnen, haben wir keinerlei Einfluss. Die Zahlung für unsere Vermittlungsdienste sind dennoch zu leisten.“
Was im Klartext wiederum heißt. Diese Firmen übermitteln lediglich Ihre Daten. Machen also nichts anderes als einen Antrag in Ihrem Namen bei der Bank zu stellen. Etwas was jeder volljährige Bundesbürger selbst tun kann. Sollte die Bank, was oft der Fall ist, Sie dann doch ablehnen, müssen Sie die Zahlung an die Vermittlungsfirma dennoch tätigen. Was, wenn ein solcher Zusatz in den AGB`s vermerkt ist, auch völlig legal und anwendbar ist.
Uns wurde bisher noch kein seriöser Anbieter auf diesem Gebiet bekannt. Alle unsere Tests (insgesamt ca. 25) ergaben dasselbe. Keine Chance auf ein Konto über solche Vermittler. Lassen Sie sich also nicht auf falsche Pfade locken und versuchen Sie es zunächst über eine kostenlose Schuldnerberatung. Seriöse und echte Schuldnerberatungen sind in der Regel kostenlos. Meist hilft diese Ihnen ein Konto trotz Schulden zu eröffnen und überdies auch noch die Schulden wohlmöglich auf humanem Wege abzubauen, sodass irgendwann einmal die Aussicht auf Schuldenfreiheit besteht. Einen Versuch ist es in jeden Fall wert. (Zimoflex)
Artikel eingetragen am: 19.03.2005
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