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5 Tipps: Fallen beim Onlinehandel umgehen
26.01.05

Wenn man im Onlineshop oder bei Ebay günstiger einkaufen will, kann man Ärger nicht immer ausschließen. Hier erfahren Sie wie Sie Fallen umgehen und sich diesen Ärger ersparen.

Button_Nummer_1Sie haben Als Käufer ein Widerrufsrecht

Sollten Sie bei einem Gewerblichen Anbieter über Ebay einen Artikel gekauft haben, welcher Ihnen aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt, können Sie diesen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die 14-tätgige Frist beginnt mit dem Tag an welchem Sie die Ware erhalten haben. Diese Frist gilt jedoch nur dann, wenn der Verkäufer Sie vor dem Kauf darauf hingewiesen hat.

Tut er dies nicht, hat er schlechte Karten. Rein Rechtliche gesehen können Sie dann sogar noch Artikel zurückgeben, welche Sie vor längerer Zeit erstanden haben. Vergisst der Verkäufer, Sie auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, erlischt diese Frist praktisch nie. Wichtig ist, dass dies erst für Kaufverträge gilt, welche nach dem 1.11.2002 geschlossen wurden.




button_2 Bei Preisvertippern kommt kein Kaufvertrag zustande

Ein Ferrari für 1000,000 €! Klingt nach einem Superschnäppchen. Doch vorsicht, bei Zahlendreher in Online-Angeboten kann man auf Erfüllung des Kaufvertrages nicht bestehen.  Denn in solchen Fällen kommt in der Regel kein Kaufvertrag zustande. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es jedoch nicht. Als Verkäufer mussen Sie die Ware trotzdem nicht zum Schleuderpreis abgeben. Denn Verkäufer können den Kaufvertrag anfechten. Dies gilt nicht nur für Angebote in Onlineshops sondern auch für Onlineauktionen.

Sie müssen hierzu dem Käufer unverzüglich mitteilen, dass die Ware irrtümlich zum falschen Preis angeboten wurde und zu diesem Preis nicht verkauft wird. Dies gilt selbst dann, solte Ihr System automatische Bestätigungsmails versenden, in welchen eine Auflistung der gekauften Artikel zu sehen sind.





Bei gefälschten Markenartikel haben Sie Anspruch auf Ersatz

Sie haben über Ebay einen Markenartikel günstig erstanden und stellen nach Erhalt erstaunt fest, dass es sich um eine Fälschung handelt. Nach den Ebaybestimmungen (§7 der AGB), ist der Handel mit gefälschter Ware verboten. Dennoch gibt es Anbieter solcher Produkte. Teuer kann es für den gewerblichen Verkäufer werden, wenn der Markenrechts-Inhaber klagt. Dieser kann dann Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche durchsetzen und Schadenersatz verlangen. Das bleibt dem privaten Anbieter meist erspart - Ärger kann dieser totzdem bekommen.

Als Käufer dürfen Sie nämlich auf Lieferung eines Markenproduktes bestehen oder - falls der Verkäufer dies nicht liefern kann - Schadenersatz verlangen. Dieser errechnet sich aus der Differenz zwischen dem gebotenen Kaufpreis und dem tatsächlichen Preis eines Markenprodukts.





Negative Bewertungen bei Ebay löschen

Bewertungen bei Ebay, zeigen Ihnen an, wie Seriös und korrekt jemand bei Ebay handelt. Darum bestehen die meisten Ebayer auf eine Bewertung. Was aber, wenn Sie zu unrecht negativ bewertet oder gar als Betrüger bezeichnet wurden? Bei Ebay können Sie das Löschen solcher Beurteilungen nur dann beantragen, wenn darin von Betrug die Rede ist oder beleidigende Äusserungen fallen oder persönliche Daten veröffetnlicht wurden. Ebay allein entscheidet darüber, ob die Bewertung letztenendes tatsächlich entfernt wird.

Ein gerichtliches Vorgehen, um das Löschen solcher Einträge zu erzwingen, kann auch bei Händlern keinen Erfolg haben. Das Landgericht Düsseldorf hat dazu in seinem Urteil vom 18.02.2004 (Az. 12 O 6/04) festgestellt, dass ein Händler Kritik hinnehmen muss, sofern diese keine unwahren Behauptungen enthält.




Fallen Sie nicht auf Phishing Mails herein

Unsicher ist das Interent alle mal. Doch durch Phishing werden auch noch Passwörter und Zugangsdaten für Onlinebanking und Ebay ausspioniert. Nun könnte beispielsweise jemand unter Ihrem Namen Waren bestellen, oder Waren einstellen, das Geld kassieren und Sie mit jeder Menge Ärger zurücklassen.

So funktionierts: Mails welche vermeindliche Opfer bekommen, weisen auf eine Passwortüberpüfung oder Sicherheitsüberprüfung einer Onlinebank oder von Ebay hin. Sie werden aufgefordert sich auf deren Webseite einzuloggen. Freundlicherweise findet man auch gleich den Link dorthin in der Mail. Wer der Aufforderung jedoch Folge leistet, landet auf einer 1:1 Kopie der Originalseite. Geben Sie nun Ihre Logindaten ein, landen diese bei dem Versender dieser Mail, welcher sicherlich rein gar nichts mit besagten Onlinebanken oder Ebay zu tun hat. Um sich zu schützen sollten Sie sich beispielsweise das Tool Anti Phishing Bar 1.0 Installieren. Dies zeigt Ihnen an, auf welcher Seite Sie sich tatsächlich befinden. 

Beachten Sie auch: IHRE BANK ODER EBAY, FRAGT SIE NIEMALS NACH IHREM PASSWORT!


Autor:
Michael Grossklos


Phishing Bar 1,0 für Windows 95/ 98/ ME/ NT 4/ 2000/ XP, englischsprachig: Gratis DownloadUrl zu diesem Dokument: